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EU regelt Mehrwertsteuersätze neu

Mit der Aktualisierung soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten gleichbehandelt werden. Zudem würde sie mehr Flexibilität bei der Anwendung von ermäßigten Sätzen und Nullsätzen erhalten und die Vorzugsbehandlung umweltschädlicher Güter werde schrittweise abgeschafft. „Wir haben eine Einigung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mehrwertsteuersätze erzielt. Über dieses Dossier wurde seit Langem im Rat beraten“, freut sich Andrej Šircelj, slowenischer Finanzminister. Die Kommission hatte ihren Vorschlag zur Änderung der Richtlinie des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem bereits am 18. Januar 2018 vorgelegt.

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Der Rat hat das Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen, für die ermäßigte Mehrwertsteuersätze zulässig sind (Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie), aktualisiert und modernisiert und dabei den digitalen Wandel der Wirtschaft berücksichtigt. Die Aktualisierung des Verzeichnisses beruhte auf einer Reihe von Grundsätzen, wie etwa dem Nutzen für den Endverbraucher und dem allgemeinen Interesse. Um jedoch eine starke Zunahme ermäßigter Sätze zu verhindern, hat der Rat beschlossen, die Zahl der Gegenstände, auf die ermäßigte Sätze angewandt werden können, zu begrenzen. Allerdings stehen Solarmodule auf dieser Liste.

Niedrigere Sätze für Solarpaneele und Elektrofahrräder

Der Rat ist übereingekommen, ermäßigte Mehrwertsteuersätze oder Mehrwertsteuerbefreiungen für fossile Brennstoffe und andere Güter mit ähnlichen Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen bis Januar 2030 auslaufen zu lassen. Ermäßigte Sätze und Befreiungen für chemische Düngemittel und chemische Schädlingsbekämpfungsmittel werden bis Januar 2032 auslaufen, um Kleinerzeugern mehr Zeit zur Anpassung zu geben. Darüber hinaus hat der Rat umweltfreundliche Güter und Dienstleistungen in das Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen, für die ermäßigte Sätze zulässig sind, aufgenommen, wie etwa Solarpaneele, Elektrofahrräder und Abfallrecyclingdienstleistungen.

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