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LEE NRW kritisiert neue Arbeitshilfe zu Solarparks

Mit dem sogenannten Arbeitsblatt 61 hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) eine neue landesweite Grundlage zur ökologischen Bewertung von Solarparks in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Der LEE NRW kritisiert die Methodik der Arbeitshilfe scharf und warnt vor erheblichen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit von Solarprojekten. 

Kritik an Bewertungslogik

Kern der Kritik ist die Bewertung der Flächen unterhalb und zwischen den Solarmodulen. Diese werden laut LANUK pauschal stark abgewertet – selbst dann, wenn sie naturschutzfachlich gestaltet sind. So werden Flächen unter Modulen maximal mit Schotterwegen gleichgesetzt. Der LEE NRW hält dies für fachlich nicht haltbar. Studien und Praxiserfahrungen zeigten, dass solche Flächen bei entsprechender Gestaltung artenreiche Lebensräume entwickeln könnten, die ökologisch deutlich wertvoller seien als intensiv genutzte Ackerflächen.

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Auch die Zwischenflächen innerhalb der Anlagen würden pauschal abgewertet, obwohl sie laut LEE NRW ein hohes Potenzial für Biodiversität bieten. In der Praxis führe die Bewertungslogik dazu, dass selbst auf vormals intensiv genutzten Flächen rechnerische Defizite entstehen. Diese wiederum zögen hohe Kompensationsauflagen und Kosten nach sich.

Folgen für den Solarausbau

Nach Einschätzung des LEE NRW gefährdet die Arbeitshilfe den weiteren Ausbau der Freiflächenphotovoltaik in NRW. Der Verband verweist auf Paragraph 2 des EEG, wonach der Ausbau erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Der Verband betont, dass die Branche biodiversitätsfördernde Maßnahmen längst als Standard etabliert habe. Diese müssten jedoch auch angemessen bewertet werden, um wirtschaftlich tragfähige Projekte zu ermöglichen.

Forderung nach Überarbeitung

Der LEE NRW fordert daher eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitshilfe. Die Flächen unterhalb der Module sollten pauschal mit drei Wertpunkten bewertet werden. Für Zwischen- und Nebenflächen schlägt der Verband eine Bewertung anhand des Zielbiotops vor, gegebenenfalls mit einem Abschlag von einem Punkt.

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Dieser Abschlag solle entfallen, wenn bestimmte Mindestkriterien erfüllt seien. „Die extrem niedrige ökologische Bewertung der Fläche unter den Modulen in NRW weicht deutlich von anderen Bewertungsmaßstäben ab und berücksichtigt in keiner Weise die Studienlage zu den positiven Effekten der Freiflächenphotovoltaik“, heißt es in der Stellungnahme des LEE NRW. Bis zur Überarbeitung solle das Dokument nicht weiterverbreitet und aus dem Netz genommen werden. (nhp)

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