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BVES warnt vor hohen Kosten durch Ausschluss von Speichern vom Kapazitätsmarkt

Über einen sogenannten Kapazitätsmarkt will die Bundesregierung die Stromversorgung beim Umstieg auf wetterabhängige Erzeugungsanlagen absichern. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nutzt dies, um den Bau zusätzlicher Gaskraftwerke auf den Weg zu bringen. Der Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) ist die Grundlage für die Schaffung eines solchen Kapazitätsmarktes. Damit dieser Kapazitätsmarkt rechtssicher und zukunftsfähig werden kann, müssen alle Technologien den gleichen Zugang bekommen. Das derzeit geplante Ausschreibungsdesign ist aber auf Gaskraftwerke zugeschnitten und lässt Batteriespeicher außen vor, kritisiert der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES).

Die Branchenvertreter fordern deshalb Nachbesserungen am StromVKG. Der BVES teilt dabei die europarechtlichen Bedenken, die zahlreiche Mitgliedsunternehmen bereits durch eingereichte Beschwerden auf europäischer Ebene deutlich gemacht haben. Der Verband weist darauf hin, dass das StromVKG einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission bedarf. Deshalb müssen die Anforderungen an Technologieneutralität, Wettbewerb und Diskriminierungsfreiheit besonders sorgfältig berücksichtigt werden. Der BVES sieht diese Kriterien im Gesetz aber nicht ausreichend berücksichtigt.

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Technologische Entwicklungen nicht berücksichtigt

So können Energiespeicher zwar formal am Kapazitätsmarkt teilnehmen. Die konkreten Regelungen sind aber so gestaltet, dass diese durch die Summe der Anforderungen, die gleichzeitig erbracht werden müssen, strukturell eindeutig benachteiligt sind. Damit werden kosteneffiziente Flexibilitätsoptionen eingeschränkt, Wettbewerb reduziert und unnötig hohe Kosten für das Energiesystem riskiert, warnen die Branchenvertreter.
Gleichzeitig bleiben technologische Entwicklungen, die vorwiegend bei Speichertechnologien in den vergangenen Jahren erreicht wurden, fahrlässig unberücksichtigt. „Versorgungssicherheit ist zu wichtig, um als Deckmantel für eine einseitige Energiepolitik benutzt zu werden“, kritisiert Urban Windelen, BVES-Geschäftsführer. „Entscheidend muss doch sein, welche Technologiekombination die Versorgung zuverlässig, kosteneffizient, systemdienlich und zukunftssicher erbringen kann“, stellt er klar.

Speicher sind technisch geeignet

So können die Batteriespeicher grundsätzlich die geforderten technischen Anforderungen erfüllen. Dies ist nicht das Problem. Sie können selbst die für die Teilnahme an der Ausschreibung im Gesetz geforderten langen Erbringungszeiträume von zehn Stunden längst abdecken. Entscheidend sei vielmehr, ob ein Ausschreibungsdesign, das sich primär an maximaler Dauerleistung orientiert, die Versorgungssicherheit tatsächlich effizient organisiere.

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Anforderungen erhöhen Kosten ohne zusätzlichen Nutzen

Hinzu komme, dass dieselbe Eigenschaft einer Anlage mehrfach bewertet werde – durch das 10-Stunden-Kriterium, dass die volle Leistung nach einer Stunde wieder verfügbar sein muss, und weitere Reduktionsfaktoren. Außerdem schließt das Gesetz das Pooling von Anlagen aus. Dadurch können etwa virtuell zusammengeschlossene kleinere Speichereinheiten nicht am Kapazitätsmarkt teilnehmen, obwohl sie durch die dezentralere Platzierung Engpässe viel besser ausgleichen können.

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Dadurch entsteht eine deutlich strukturelle Benachteiligung von modernen Technologien und Betriebsmodellen gegenüber althergebrachten Kraftwerken, kritisieren die Branchenvertreter. Solche starren Vorgaben, wie sie im Gesetz vorgesehen sind, führen daher hauptsächlich zu höheren Investitionskosten und überdimensionierten Projekten, ohne die Versorgungssicherheit entsprechend zu erhöhen. Nicht die Technologie sollte über den Ausschreibungszuschlag entscheiden, sondern ihr tatsächlicher Beitrag zu einem sicheren, resilienten und bezahlbaren Energiesystem. Der Wettbewerb um die beste Lösung für unsere Versorgungssicherheit sollte im Vordergrund stehen und nicht politisch gesetzte sowie technisch unpassende Kriterien als Grundlage genommen werden, kritisiert der BVES.

Komponenten aus Europa, Gas aus Nahost?

Auch die geplante Quote von 50 Prozent der Komponenten aus heimischer Wertschöpfung sieht der BVES als Teil der geplanten strukturellen Benachteiligung der Speicher. Der BVES unterstütze zwar das Ziel resilienter Lieferketten und einer stärkeren europäischen Wertschöpfung. Die vorgesehenen Resilienzanforderungen seien jedoch zu oberflächlich angesetzt. Denn die europäische Wertschöpfung bleibt bei den Anlagenkomponenten stecken, während langfristige Importabhängigkeiten von fossilen Energieträgern unberücksichtigt bleiben, die in der Regel auch noch aus fragwürdigen Quellen kommen. Dies alles führe zum faktischen Ausschluss von Speichern vom Kapazitätsmarkt und verzerre den Wettbewerb zusätzlich auch langfristig. Denn dann bestehe kein Anreiz für den weiteren Aufbau europäischer Lieferketten und insbesondere einer deutschen Batteriezellenproduktion. (su)