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Einspeisegrenze überwachen und einhalten

Auf den Dächern einer Firma in Flensburg sind zwei Solarstromanlagen installiert. Damit die vom regionalen Energieversorger vorgegebene Einspeisebegrenzung eingehalten wird, regelt ein zweistufiges System die Stromeinspeisung einer der beiden Anlagen ab.

Seit 2010 produziert das Unternehmen Waagen Wulff mit einer in Ost-West ausgerichteten Photovoltaikanlage 137 Kilowatt Leistung. Aufgrund der hohen EEG-Vergütung wird der Strom vollständig ins Netz eingespeist. 2018 kam dann eine weitere Anlage mit 81 Kilowatt hinzu. Sie gewährleistet die Versorgung des Betriebs mit eigenem Solarstrom. Außerhalb der Geschäftszeiten wird der Stromüberschuss der neuen Anlage ebenfalls in das Netz eingespeist. Die Schwierigkeit: Es ist eine Einspeiseobergrenze von 125 Kilowatt durch den eigenen Trafo gegeben. Bei einer Volleinspeisung mit beiden Anlagen, zum Beispiel an einem sonnigen Wochenende, überschreitet man diese Grenze leicht.

Der Solartechnik Anbieter Solar-Energie Andresen und Solare Datensysteme (SDS) und der SDS-Servicepartner Sibert Solar lösten das Problem gemeinsam. Um die maximale Einspeiseleistung nicht zu überschreiten, haben sie eine Solar-Log PM Box 2000 installiert. Diese misst den Stromverbrauch sowie die Produktion der beiden Anlagen. Die gesamte Einspeisung regelt er auf maximal 125 Kilowatt.

Laufend die Leistung am Einspeisepunkt überwachen

Dabei deckt die Anlage von 2018 nicht nur den Eigenverbrauch, sondern kann darüber hinaus die Differenz zwischen Einspeisemenge der Anlage von 2010 und festgelegter Obergrenze gegen Vergütung einspeisen. Unabhängig davon erfasst der integrierte PAV-E Wächter laufend die Leistung am Einspeisepunkt. Bei einem Lastabwurf oder einem Ausfall der Einspeiseregelung trennt der Wächter die kleine Anlage vom Netz. Die maximale Stromeinspeisung wird so zu keinem Zeitpunkt überschritten.

Neben der Einspeiseregelung übernimmt er die Überwachung und sorgt für die Fernsteuerbarkeit der Anlage. Somit wird der gesamte Bereich des Energiemanagements über ein System abgedeckt. Die ab April 2019 geltende Anwendungsregel VDE-AR-4105 wird so schon heute eingehalten. Das System ist laut SDS in dieser Form deutschlandweit erstmalig im Einsatz. (nhp)

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