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Förderung von Ladepunkten in Mehrfamilienhäusern startet am 15. April

Ab 15. April 2026 fördert das Bundesverkehrsministerium (BVM) die Installation von Ladepunkten in bestehenden Mehrfamilienhäusern. Insgesamt 500 Millionen Euro liegen im Fördertopf. Mit dieser Summe will das BVM den Aufbau von bis zu neun Millionen nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen für Elektroautos in solchen Gebäuden schaffen. „Der Umstieg auf das E-Auto scheitert oft nicht am Willen, sondern an der Lademöglichkeit zu Hause“, begründet Verkehrsminister Patrick Schnieder die Förderung. „Gerade in Deutschland lebt ein Großteil der Menschen in Mehrparteienhäusern – doch die zugehörigen Stellplätze sind bislang nur unzureichend mit Ladeinfrastruktur ausgestattet.“ Dies solle sich mit der Förderung ändern.

Förderung für Stellplätze von Wohnungen

Der Förderaufruf richtet sich primär an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), aber auch an einzelne Eigentümer in diesen WEG, wenn die anderen Eigentümer nicht mitziehen wollen. Antragsberechtigt sind aber auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung sowie Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.

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Förderfähig sind nur Stellplätze in Mehrfamilienwohnhäusern ohne die Parkplätze für eine eventuelle gewerbliche Nutzung. Von den zum Wohnhaus gehörenden Stellplätzen müssen mindestens 20 Prozent vorverkabelt werden. Bei weniger als 30 Stellplätzen gilt diese Voraussetzung für mindestens sechs Stellplätze. Auch Außenstellplätze sowie Stellplätze in Parkhäusern oder Tiefgaragen können förderfähig sein. Voraussetzung ist, dass sie funktional zum Mehrfamilienhaus gehören und ausschließlich von Bewohnern genutzt werden, wissen die Experten des Anbieters für Ladelösungen Enerando Technologies.

Bonus für bidirektionale Wallboxen

Gefördert werden die Anschaffung und Installation von Ladepunkten mit Typ-2- oder CCS-Anschluss im Lademoduls 3 oder 4 mit einer maximalen Ladeleistung von 22 Kilowatt. Gefördert wird aber auch der Netzanschluss, elektrische Komponenten wie Stromkabel, Zähler, Sicherungstechnik oder Transformatoren sowie notwendige bauliche Maßnahmen wie Erdarbeiten, Anpassungen von Wegen oder Stellflächen und Durchbrüche für neue Kabelwege.

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Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Grad des Ausbaus und der Art der Wallbox. So gibt es für die Arbeiten zur Vorverkabelung zur Installation einer Wallbox einen Förderbetrag von 1.300 Euro pro Stellplatz. Wird tatsächlich eine Wallbox installiert, bekommen die Immobilieneigentümer zusätzlich 200 Euro pauschal. Ist die Wallbox bidirektional ladefähig, gibt es noch einen Bonus von weiteren 500 Euro. Damit liegt die maximale Förderung pro Stellplatz bei 2.000 Euro.

Kostenvoranschlag vor Antragstellung

Interessierte können noch bis zum 10. November 2026 einen Förderantrag stellen. Die Experten von Enerando Technologie verweisen allerdings darauf, dass die Fördermittel begrenzt sind und die Unterstützung ausläuft, wenn der Topf leer ist. Deshalb sollten sich Interessenten beeilen. Schließlich ist vor der Antragstellung ein Kostenvoranschlag für alle Stellplätze notwendig, die mit Ladepunkten ausgestattet werden sollen, teilt Enerando Technologies mit. Das Unternehmen bietet die Erstellung solcher Kostenvoranschläge an. Ein Beschluss der WEG ist bei Antragstellung nicht notwendig, muss aber spätestens sechs Monate nach dem Erstbescheid nachgereicht werden.

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Zwei Jahre Zeit für den Bau

Wichtig ist auch, dass der Handwerksbetrieb oder Lieferant den Auftrag für die Installation erst nach der Bewilligung der Förderung bekommt. Ab dem Datum der Antragstellung haben die WEG oder die Immobilieneigentümer 24 Monate Zeit für die Arbeiten. Die verbindliche Beauftragung muss innerhalb von neun Monaten nach Beginn dieses Zeitraums erfolgen. (su)