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BNetzA deckelt vorerst Entgelte fürs Wasserstoff-Kernnetz

„Wir schaffen die Voraussetzung für die Bildung von verlässlichen Netzentgelten für das Wasserstoff-Kernnetz. Damit unterstützen wir den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und sorgen zugleich für ein verlässliches Preisniveau.“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Der Aufbau des Kernnetzes wird demnach bis 2055 durch Netzentgelte refinanziert.

Zwischenfinanzierung des H2-Kernnetzes

Die geplante Festlegung (Wanda) schafft hierfür den regulatorischen Rahmen und gibt Vorgaben für die Bestimmung eines Entgelts für den Wasserstoffhochlauf. Das Entgelt wird ab 2025 an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes erhoben. Es soll bis zum Jahr 2055 möglichst konstant bleiben. Die Bundesnetzagentur überprüft seine Höhe alle drei Jahre und passt es bei Bedarf an.

In der ersten Phase des Hochlaufs werden die Kosten für den Netzbetrieb die Erlöse übersteigen, während in der zweiten Phase die Erlöse über den Kosten liegen werden. Diese Minder- und Mehrerlöse werden auf ein dafür eingerichtetes Zwischenkonto verbucht. Dieses soll bis zum Jahr 2055 wieder ausgeglichen sein. Damit wird der Aufbau der Wasserstoff-Netzinfrastruktur finanziell voll von den Netzkunden getragen. Die Finanzierungslücken, die den Netzbetreibern durch die zeitliche Verschiebung ihrer Erlöse entstehen, sollen durch einen staatlich abgesicherten Fördermechanismus zeitweilig zwischenfinanziert werden. Dieser Mechanismus ist nicht Teil der sogenannten Wanda-Festlegung und wird vom Gesetzgeber im Energiewirtschaftsgesetz geregelt.

H2-Netzentgelte werden gedeckelt

Mit dem Wasserstoff-Kernnetz will die Bundesregierung eine neue Energieinfrastruktur geschaffen. Das erfordert hohe Investitionen. Die Regierung hat deshalb ein langfristiges Amortisationssystem vorgeschlagen: Das H2-Kernnetz wird dabei privatwirtschaftlich aufgebaut und über Netzentgelte finanziert. In den ersten Jahren wird es allerdings nur eine geringe Nachfrage nach Wasserstoff geben.

Langfristig geht die Bundesnetzagentur jedoch von einem etablierten Wasserstoffmarkt und einer größeren Anzahl an Netzkunden aus. Die Netzentgelte werden deshalb gedeckelt. So soll verhindert werden, dass in den ersten Jahren des Netzaufbaus sehr hohe Entgelte den Wasserstoffhochlauf entstehen. Durch die zeitliche Verschiebung tragen spätere Netzkunden die Aufbaukosten des Netzes mit. Stellungnahmen zur Konsultation können bis Ende April 2024 abgegeben werden. Die Festlegung soll ab Januar 2025 gelten. Im Rahmen dieser Festlegung werde das Hochlaufentgelt noch nicht in der Höhe bestimmt – das erfolgt erst später in diesem Jahr. (nhp)

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