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BNetzA: Konsultationen zur Reform der Netzentgelte gestartet

Nach Auffassung der Bundesnetzagentur entstehen durch die Energiewende erhebliche Kosten für den Umbau der Netze. Gleichzeitig versorgt der eingespeiste Strom aus Photovoltaik, Windkraft und Biogasanlagen nicht nur die Region, sondern ganz Deutschland. „Die Netzentgelte in diesen Regionen sollen sinken“, sagt Klaus Müller, Präsident der Netzbehörde. „Dies führt zu überschaubaren zusätzlichen Kosten für alle Stromverbraucher in Deutschland. Wir wollen unseren Vorschlag mit der Politik, den Ländern, der Branche und zivilgesellschaftlichen Akteuren diskutieren.“

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Neue Kennzahl für Ausbaubedarf

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, Netzbetreiber mit besonders hohen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung zu entlasten und alle Stromverbraucher fairer an den Kosten zu beteiligen. Zunächst wird ermittelt, ob ein Netzbetreiber von besonderer Kostenbelastung durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen ist.

Die Bundesnetzagentur will eine Kennzahl einführen, deren Grundlage die ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung bildet. Wenn diese Kennzahl einen festzulegenden Schwellenwert überschreitet, wird die ermittelte Mehrbelastung bundesweit verteilt. In den betroffenen Regionen sinken die Netzentgelte.

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Regionale Unterschiede ausgleichen

Aktuell wären 17 Netzbetreiber in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur berechtigt, ihre Mehrkosten auf alle Stromverbraucher zu wälzen. Sie versorgen rund 10,5 Millionen Netznutzer. Bei ihnen würden die Netzentgelte um bis zu 25 Prozent sinken.

Sie lägen damit meist unter und nur zum Teil noch leicht über dem Bundesdurchschnitt. Ein durchschnittlicher Haushalt (3.500 Kilowattstunden im Jahr) in den begünstigten Netzgebieten spart dadurch bis zu 120 Euro im Jahr.

Regionen mit hoher Einspeisung könnten profitieren

Die gesamte Entlastung beträgt bezogen auf 2023 rund 608 Millionen Euro. Entlastet werden vor allem Netzbetreiber in Brandenburg (217 Millionen Euro), Schleswig-Holstein (184 Millionen Euro) und Sachsen-Anhalt (88 Millionen Euro). Auch in Mecklenburg-Vorpommern (44 Millionen Euro), Bayern (40 Millionen Euro), und Niedersachsen (26 Millionen Euro) kommt es zu spürbaren Entlastungen.

Geringere Entlastungen ergeben sich für einzelne Netzbetreiber in Baden-Württemberg, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz. In den übrigen Bundesländern ergibt sich derzeit kein Wälzungsbetrag.

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Grundlage ist Paragraf 19 StromNEV

Die begünstigten Netzbetreiber erhalten einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung. Alle Stromverbraucher in Deutschland finanzieren die Kosten solidarisch, indem diese bundesweit gleichmäßig verteilt werden.

Konkret beabsichtigt die Bundesnetzagentur, den Mechanismus der Umlage nach Paragraf 19 StromNEV zu nutzen. Die Umlage ist ein etablierter Mechanismus zum Ausgleich bestimmter Netzkosten zwischen allen Netznutzern. Diese Umlage ist Bestandteil des Strompreises. Sie dient dazu, entgangene Erlöse eines Netzbetreibers auszugleichen, weil bestimmte Verbraucher ein reduziertes Netzentgelt zahlen.

Entlastungen lassen andernorts die Netzentgelte steigen

Der deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen stehen damit überschaubare zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher gegenüber. Die Umlage nach Paragraf 19 würde von 0,4 Cent je Kilowattstunde (für 2024) auf 0,64 Cent je Kilowattstunde steigen. Dies bedeutet für einen durchschnittlichen Haushalt (3.500 Kilowattstunden pro Jahr) zusätzliche Kosten von 8,40 Euro pro Jahr.

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Rund 870 Netzbetreiber bundesweit

In Deutschland gibt es rund 870 Netzbetreiber, auf allen Spannungsebenen zwischen den Verteilnetzen und der Höchstspannung. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, im dritten Quartal 2024 eine Festlegung zur sachgerechten Verteilung der Mehrkosten zu erlassen. Sie tritt frühestens zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Das Eckpunktepapier wurde nun veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur nimmt Stellungnahmen bis zum 31. Januar 2024 entgegen. Nach der Auswertung wird sie ihren Festlegungsentwurf erneut konsultieren. (HS)

Hier finden Sie den Vorschlag als PDF zum Download.

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