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BSW-Solar warnt vor Investitionsbremsen

Neue Solarparks erzeugen Strom heute für rund fünf Cent je Kilowattstunde. Damit gehören sie zu den günstigsten Formen der Stromerzeugung in Deutschland. Die Bundesregierung will die Kosten der Energiewende weiter senken. Mehrere der geplanten Regelungen könnten jedoch das Gegenteil bewirken: Sie würden ausgerechnet eine der günstigsten Stromerzeugungsarten verteuern und neue Investitionen erschweren.

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Der Bundesverband Solarwirtschaft warnt davor, dass die geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und bei den Netzregeln (Netzpaket) den Bau neuer Solarparks deutlich verteuern und den Ausbau bundesweit bremsen könnten. Die Branchenvereinigung fordert den Verzicht auf geplante regulatorische Marktbarrieren und Kostentreiber.

Kosten dürften steigen

Ohne Nachbesserungen könnten die Stromerzeugungskosten neuer Solarparks nach Schätzungen des BSW-Solar um mehr als einen Cent je Kilowattstunde steigen. Zu den Kostentreibern zählen nach Einschätzung des Verbandes unter anderem die von der Bundesregierung geplante teilweise Streichung von Entschädigungszahlungen während temporärer Netzengpässe, die vorgesehene Begrenzung der Einspeiseleistung, geplante Netzentgelte für die Einspeisung von Solarstrom sowie zusätzliche kommunale Abgaben. „Wer Solaranlagen mit neuen Abgaben und Auflagen belastet, macht Strom nicht günstiger, sondern teurer“, warnt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.

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Der Verband fordert die Abgeordneten des Bundestages auf, die Gesetzentwürfe grundlegend zu überarbeiten und auf neue Marktbarrieren zu verzichten. Der derzeit gesetzlich auf 5,9 Cent je Kilowattstunde begrenzte Gebotshöchstwert in den Ausschreibungen für Solarparks könnte für die Mehrzahl künftiger Projekte zur unüberwindbaren Finanzierungshürde werden.

Damit die Ausbauziele erreicht werden und genügend Wettbewerb in den Ausschreibungen erhalten bleibt, ist im Falle einer Beibehaltung der geplanten Maßnahmen eine Anhebung des Gebotshöchstwertes auf 7,5 Cent je Kilowattstunde erforderlich.

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BSW warnt vor solaren Sperrzonen

Besonders problematisch ist aus Sicht des Verbandes der geplante sogenannte Redispatch-Vorbehalt. Demnach könnten neue Solarparks in Regionen mit häufigen Netzengpässen schlechtere Förderbedingungen erhalten. Der BSW-Solar befürchtet, dass neue Solarparks dadurch in großen Teilen Deutschlands wirtschaftlich unattraktiv werden. „Es darf nicht dazu kommen, dass temporäre Netzengpässe faktisch zu solaren Sperrzonen führen“, analysiert Körnig. „Netzprobleme müssen durch schnelleren Netzausbau, Speicher und eine intelligentere Nutzung der Netze gelöst werden – nicht dadurch, dass der Bau neuer Solarparks zum Erliegen kommt.“

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Neue Kosten drohen sich zu summieren

Neben dem Redispatch-Vorbehalt sieht der Verband weitere geplante Änderungen kritisch. Auch die Ausgestaltung der geplanten Differenzverträge (CfD) und Einspeisenetzentgelte dürften Bau und Betrieb von Freiflächenanlagen spürbar verteuern.

Bereits heute haben sich die wirtschaftlichen Bedingungen für neue Solarparks verschlechtert. Gründe sind unter anderem steigende Kosten für Netzanschlüsse, zusätzliche Abgaben in einzelnen Bundesländern sowie Erlösverluste in Zeiten negativer Strompreise. „Wenn mehrere neue Belastungen gleichzeitig auf die Projekte zukommen, können bislang wirtschaftliche Solarparks unrentabel werden“, warnt Körnig.

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Betroffen wären nach Einschätzung des Verbandes sowohl Projekte mit EEG-Förderung als auch Solarparks, die ihren Strom ohne Förderung direkt am Markt verkaufen. Nach Einschätzung des BSW-Solar könnten die Gesetzespläne auch den Ausbau sogenannter Besonderer Solaranlagen ausbremsen. Dazu zählen unter anderem Agri-PV sowie Moor-PV, Parkplatz-PV und schwimmende Solaranlagen.

Bonus statt Ausschreibungen

Der Gesetzentwurf sieht vor, das bisherige eigene Ausschreibungssegment für diese Anlagen zu streichen und stattdessen für Agri-PV und Moor-PV einen Bonus von 0,5 Cent je Kilowattstunde einzuführen. „Der vorgesehene Bonus reicht für einen breiten Markthochlauf von Agri-PV und Moor-PV nicht aus“, kritisiert Körnig. „Gleichzeitig werden Parkplatz- und schwimmende Solaranlagen nicht berücksichtigt.“

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Da solche Anlagen konstruktionsbedingt häufig höhere Kosten verursachen als klassische Solarparks, sollten sie nach Auffassung des BSW-Solar weiterhin ein eigenes Ausschreibungsvolumen erhalten. Andernfalls blieben sie eine Nische. (HS)

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