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EEG 2023: BSW Solar fordert Nachbesserungen der geplanten Änderungen

Die Bundesregierung hat den ersten Entwurf für die Novelle des EEG vorgelegt. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) sieht einen erheblichen Nachbesserungsbedarf am aktuellen Gesetzesentwurf. Die Solarbranche begrüßt zwar, dass die Ausbauziele auf 200 Gigawatt Photovoltaikleistung bis 2030 und 400 Gigawatt bis 2025 heraufgesetzt werden. Doch dieser Ausbaupfad müsse auch mit wirksamen Maßnahmen politisch unterfüttert werden.

Marktbarrieren vollständig abbauen

So hat der BSW Solar erster Analyse unter anderem Mängel insbesondere bei der Neujustierung der Fördermechanismen entdeckt. Auch sei die vorgesehene Flächenkulisse für Solarparks ist nach Brancheneinschätzung immer noch zu restriktiv. „Die von der Ampel-Koalition geplante Vervierfachung der jährlich neu installierten Solarstromleistung ist nur erreichbar, wenn jetzt auch die gewährten Förderanreize daran ausgerichtet werden”, betont Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. „Ihre Höhe sollte so nachjustiert werden, dass sie den Erwartungen potenzieller Investoren entspricht. Marktbarrieren müssten – wie im Koalitionsvertrag vereinbart - vollständig abgebaut werden. Nur dann wird der Solarturbo gezündet und die Solarenergie für mehr Klimaschutz und Energiesicherheit entfesselt.”

Weniger Vergütung für Eigenverbraucher

So sieht der Entwurf bisher für einen Großteil zukünftiger Dachanlagen keine oder nur eine unzureichende Anhebung der Fördersätze vor. „Die aktuellen Vorschläge aus dem Ministerium irritieren: Schon ein Blick in die jüngere Vergangenheit belegt, dass sich mit vergleichbaren Marktprämien nicht annähernd die gewünschten Investitionsimpulse erzielen lassen,” erläutert Körnig. So ist keine Anhebung der Vergütungssätze für Betreiber von neuen Solaranlagen geplant, die einen Teil des Stroms selbst verbrauchen und nur den Überschuss einspeisen. Hingegen sollen reine Einspeiseanlagen in Zukunft besser gestellt werden. Die Branchenvertreter weisen darauf, hin, dass diese Planungen auch nach Auffassung von Marktforschern unzureichend sind, um ausreichend Unternehmen und Verbraucher zur Investition in eine Solaranlage zu bewegen.

Zu wenig Anreiz für Dachanlagen

Schließlich hat schon in den vergangenen Jahren, als die Bedingungen etwa gleich waren, wie sie jetzt im EEG vorgesehen sind, nur eine Nachfrage nach solaren Dachanlagen ausgelöst wurde, die um den Faktor zwei bis vier unter den Ausbauzielen der neuen Bundesregierung liegt. Zwar will die Ampelkoalition ab dem kommenden Jahr flankierend eine Solardachpflicht für gewerbliche Neubauten einführen. Doch diese werde nur einen Bruchteil der drohenden Investitionslücke schließen können, warnt Carsten Körnig.

Flächenkorsett lockern

Beim Bau von Solarparks hingegen geht die Bundesregierung in die Offensive. Denn die Ausschreibungsmengen sollen üppig angehoben werden, was auf ein positives Echo aus der Branche trifft. „Dies erfordert aber, dass das aktuelle Standortkorsett für die Errichtung von Solarparks nun bundesweit hinreichend gelockert wird”, betont Körnig. Auch hier sieht er Nachbesserungsbedarf im vorliegenden Gesetzesentwurf. Geplante Erleichterungen für die innovative Doppelnutzung von Agrarflächen zur Solarstromerzeugung mittels sogenannter Agriphotovoltaik seien erfreulich, aber kein Ersatz für die generelle Ausweitung der Flächenkulisse. Aufgrund konstruktiver Mehrkosten sollten die Agriphotovoltaikanlagen zudem getrennt von konventionellen Solarparks ausgeschrieben werden, fordert der BSW Solar. (su)