Der Deutsche Bundestag hat am 9. Juli 2026 das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom, kurz StromVKG, beschlossen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) bewertet die darin enthaltenen Änderungen als Schritt in die richtige Richtung. Eine vollständige Gleichbehandlung von Batteriespeichern und konventionellen Kraftwerken werde mit dem Gesetz nach Einschätzung des Verbandes jedoch nicht erreicht.
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„Der Bundestag hat wichtige Korrekturen vorgenommen. Das ist ein gutes Signal für Speicher als zentrale Säule der Versorgungssicherheit", sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Von echter Technologieoffenheit könne aber noch keine Rede sein. Batteriespeicher werden bei der Teilnahme an den geplanten Kraftwerksausschreibungen weiterhin strukturell benachteiligt.
Geänderte Leistungsanforderungen für Speicher
Gegenüber dem ursprünglichen Kabinettsentwurf wurden die Leistungsanforderungen für Batteriespeicher in den Ausschreibungen angepasst. Speicher müssen künftig nicht mehr wiederholt ihre volle Leistung über zehn Stunden mit lediglich einer Stunde Pause bereitstellen. Stattdessen sollen sie wiederholt 80 Prozent ihrer installierten Leistung nach jeweils dreistündiger Pause erbringen.
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Zudem müssen die Anforderungen bei Anlagenpools nicht mehr von jeder einzelnen Anlage erfüllt werden, sondern nur noch vom Pool insgesamt. Das erleichtert die Teilnahme aggregierter Speicherlösungen an den Ausschreibungen.
Werte für Verlässlichkeit der Technologie
Auch bei den Resilienzkriterien sieht der BSW-Solar Fortschritte: Diese sollen künftig nicht nur für Ökostromanlagen und Speicher gelten, sondern auch für Gaskraftwerke. Zudem wird der Kreis zulässiger Herkunftsländer für Komponenten erweitert. Gleichwohl bleiben die Resilienzanforderungen für Batteriespeicher aufgrund bestehender internationaler Lieferketten nach Einschätzung des Verbandes deutlich anspruchsvoller als für Gaskraftwerke.
Starker Wettbewerb bei der jüngsten Innovationsausschreibung
Positiv bewertet der Branchenverband, dass die sogenannten Höchsterbringungsdauern auf bis zu 24 Stunden ergänzt wurden. Die im Gesetz als Reduktionsfaktoren bezeichneten Werte bilden die Verlässlichkeit der verfügbaren Leistung der jeweiligen Technologien ab. Für Batteriespeicher mit längeren Speicherdauern liegen diese Faktoren mit 0,89 sogar oberhalb derjenigen für Gaskraftwerke mit 0,85.
Ausschreibungen für Gaskraftwerke zugeschnitten
„Speicher können Versorgungssicherheit schnell, flexibel und emissionsfrei bereitstellen. Sie müssen deshalb in Ausschreibungen fair mit anderen Technologien konkurrieren können", sagt Körnig. Die nun beschlossenen Änderungen verbessern einzelne Rahmenbedingungen, lösten aber das Grundproblem nicht: „Die Ausschreibungssystematik ist weiterhin stark auf Gaskraftwerke zugeschnitten.“ Der BSW-Solar fordert deshalb, in weiteren Gesetzgebungsverfahren zur Versorgungssicherheit technologieoffene Marktchancen für Speicher zu schaffen und weitere Marktbarrieren abzubauen. (nhp)
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