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Bundesregierung verabschiedet EnEV-Novelle

Nachdem die vom Bundesrat geforderten Änderungen eingearbeitet wurden, hat die Bundesregierung die Änderung der Energieeinsparungsverordnung verabschiedet. Alte Heizkessel müssen ihre Arbeit einstellen. Der Branche geht die Novelle nicht weit genug.

Nachdem der Bundesrat seine Zustimmung gegeben hat, konnte die Bundesregierung die Novelle der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) endgültig beschließen. Ein zentraler Punkt, den der Bundesrat durchgesetzt hat, ist die Verschärfung der Verpflichtung der Hausbesitzer, ihre Heizungssysteme zu erneuern. Galt bisher das Jahr 1978 als Stichtag, ab dem eine Heizung erneuert werden musste, dürfen jetzt Hausbesitzer Heizkessel nicht mehr betreiben, wenn sie vor dem Jahr 1985 eingebaut wurden. Die Verpflichtung gilt allerdings erst ab 2015. Der Vorteil der neuen Regelung ist, dass sie für das jeweils darauf folgende Jahr ebenfalls gilt. Denn Heizkessel dürfen nicht mehr betrieben werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Damit sichert die EnEV eine jährliche Erneuerung des Heizungsbestandes in der Bundesrepublik ab.

Galgenfrist für alte Heizkessel

Die Änderung wird zwar von der Branche begrüßt, jedoch gehen sie den Heizungsbauern nicht weit genug. „Heizungen, die älter als 20 Jahre sind, können nicht auf dem aktuellen Stand der Technik sein und verbrauchen mehr Energie als nötig“, kommentiert Helmut Jäger, Geschäftsführer des Herstellers von Solarheizsystemen Solvis, die 30-Jahre-Regelung. „Das betrifft etwa 30 Prozent aller Heizkessel in Deutschland.“ Der neue Stichtag erfasse lediglich 13 Prozent aller völlig veralteter Heizkessel, die in deutschen Heizungskellern noch vor sich hin köcheln, kritisiert Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbarer Energien (BEE). Die Branchenvertretung geht davon aus, dass bereits nach 15 bis 20 Jahren Heizungen in der Regel als nicht mehr auf dem Stand der Technik gelten. „Statt die Energiewende im Wärmesektor endlich einzuleiten, werden die Deutschen weiterhin große Teile ihres Einkommens verheizen“, warnt Falk. „Diese Minireform sieht weder echte Nachrüstpflichten noch verschärfte Einsparregeln für den Gebäudebestand vor. Der Sanierungsstau in deutschen Heizungskellern wird immer dramatischer. Die neue Bundesregierung muss sich endlich dem Thema Erneuerbare Wärme mit Engagement widmen, sonst wird Deutschland seine Klimaziele für das Jahr 2020 nicht erreichen.“

Bundesregierung verspielt Chancen für Energiewende

Vor allem die immer noch geltenden Ausnahmeregelungen sorgen ebenfalls für Unmut. Rund elf Millionen  alte Niedertemperaturheizungen fallen nicht unter die Austauschpflicht, entsprechen aber auch nicht dem Stand der Technik, kritisiert der BEE. „Die Bundesländer haben zwar erkannt, dass das hohe Energieeinsparpotenzial im Gebäudebestand zurzeit nur unzureichend genutzt wird. Dennoch passiert nichts. Auch die EnEV 2014 bleibt wirkungslos und ist nicht geeignet, endlich die Energiewende im Wärmesektor  voranzutreiben“, bedauert Falk. Dabei hat gerade dieses Segment ein hohes Potenzial, die Energiewende voranzutreiben. Doch ist sie ist durch die Debatte um die Solarstromvergütung und die EEG-Umlage völlig in Vergessenheit geraten. „Der Wärmebedarf macht im privaten Haushalt fast 90 Prozent aus. Der Preis für Heizöl ist in den letzten zehn Jahren von durchschnittlich 38 Cent auf heute 86 Cent pro Liter gestiegen, ein Unterschied von etwa 125 Prozent“, rechnet Helmut Jäger von Solvis vor. „Mit einer modernen Solarheizung und bis zu 50 Prozent Energieeinsparung lässt sich gegensteuern. Auch Vermieter von Mehrfamilienhäusern können aktiv werden, da durch die Einsparung die Warmmiete konstant bleiben kann.“ Jäger verweist auf die von der Bundesregierung 2012 erhöhte Förderung von Solarwärme und Heizungstausch. „Doch kaum jemand nahm davon Notiz“, bedauert er. „Dabei bedeutet Abwarten und Nichtstun für jeden Eigenheimbesitzer die größte Energie- und Kostenschleuder. Die Förderung gilt immer noch: Wer zum Beispiel komplett auf erneuerbare Energien setzt – mit Sonne und Holzpellets – bekommt 4.900 Euro Zuschuss“, betont Jäger. „Zusätzlich hilft die staatliche Förderbank KfW bei der Finanzierung mit bis zu 50 000 Euro zu attraktiven Kreditkonditionen“, ergänzt Hermann Falk vom BEE. „Aber auch die EnEV könnte mit wirksamen Anreizen für den Heizungstausch Verbraucher erheblich entlasten“, argumentiert er. (Sven Ullrich)