Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Bundesrat: Heizkosten aus der Ferne auslesen

Der Bundesrat hat der neuen Heizkostenverordnung zugestimmt. Damit müssen nach Inkrafttreten der Verordnung alle neu installierten Heizkostenzähler aus der Ferne ablesbar sein. Außerdem müssen alle noch bestehenden Heizkostenzähler bis Ende 2026 durch fernauslesbare Zähler ersetzt werden. Damit entfällt in Zukunft das Auslesen der Zähler vor Ort.

Datensicherheit gewährleisten

Die fernauslesbaren Geräte müssen dem Datenschutz und der Datensicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleisten. Dazu könne sie auch mit einem Smart-Meter-Gateway gekoppelt werden. Denn diese Kommunikationseinheit muss ohnehin ein entsprechendes Sicherheitsmodul enthalten und den Regelungen des Datenschutzes entsprechen. Dazu müssen die Geräte auch mit den Smart-Meter-Gateways kommunizieren können, was in der Verordnung als eine generelle Grundvoraussetzung für die Zulassung eines fernauslesbaren Wärmezählers definiert wird. Sollten schon entsprechende Geräte installiert sein, müssen diese bis Ende 2031 für die Kommunikation mit einem Smart-Meter-Gateway fit gemacht werden.

Mit Smart Meter kommunizieren

Damit auch die Mieter von den neuen Geräten profitieren, sollen sie regelmäßig detaillierte Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen bekommen. Dadurch haben sie jederzeit den Überblick über ihren aktuellen Heizenergiebedarf. Damit können die Mieter ihr Heizverhalten im Sinne eines sparsamen Wärmeverbrauchs anpassen. Das Ziel: Energiekosten und CO2-Ausstoß einsparen.

Außerdem sollen die Mieter durch die Installation der neuen Geräte nicht finanziell belastet werden. Dies wird innerhalb der nächsten drei Jahre überprüft. Sollte sich herausstellen, dass die fernauslesbaren Zähler die Heizkosten für die Mieter erhöhen, soll ein fester Kostendeckel eingeführt werden.

Mehr Informationen in der Abrechnung

Die Verordnung regelt aber auch Details zur Heizkostenabrechnung neu. So müssen in Zukunft die Heizkostenabrechnungen einen Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch enthalten. Zudem müssen sie detaillierte Informationen über den verwendeten Brennstoff, die erhobenen Steuern, Abgabe und Zölle enthalten.

Mieter müssen weiter CO2-Preis allein zahlen

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) begrüßt die Verabschiedung der neuen Regelungen. Allerdings geht sie nicht weit genug. Denn die Deneff mahnt an, endlich eine Lösung für die Aufteilung der Mehrkosten für den Wärmeverbrauch durch die CO2-Abgabe. Bisher wird diese komplett von den Mietern bezahlt, obwohl sie überhaupt keine Einfluss auf die Art der Heizung haben. So können sie auch nicht mit regenerativen Energien heizen, sondern sind vollständig von der Veränderungsbereitschaft der Vermieter abhängig.

Am tatsächlichen Energieverbrauch orientieren

Die Deneff schlägt vor, dass sich eine Neuregelung am tatsächlichen Energieverbrauch der Gebäude orientieren soll. Denn je schlechter der Zustand des Gebäudes, desto stärker sei der Vermieter in der Verantwortung, in eine Modernisierung zu investieren – und desto geringer sind die Einflussmöglichkeiten der Mieter. Erst wenn die Gebäude entsprechend saniert sind, hat der Mieter tatsächlich einen Einfluss auf den Wärmeverbrauch – zumal dieser dann ohnehin mit erneuerbaren Energien abgedeckt wird.

Zum Weiterlesen:

Wärmepumpen haben Vorteile im Mieterstrom gegenüber BHKW

Umstieg auf regeneratives Heizen lohnt sich immer mehr