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BSW Solar: Erlösabschöpfung von Betreibern von Ökostromanlagen ist verfassungswidrig

Um die Investitionssicherheit für Betreiber von Solaranalgen zu sichern und um eine Klagewelle zu verhindern, fordert der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) die Bundesregierung auf, auf die Abschöpfung fiktiver Zufallsgewinne aus Photovoltaikanlagen zu verzichten. Er untermauert diese Forderung mit einem Rechtsgutachten von Anna von Bremen von der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Berliner Kanzlei Raue.

Abschöpfung ist unzulässige Sonderabgabe

Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die geplante Erlösabschöpfung sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit europäischen Recht nicht vereinbar sei. So stelle sie eine Sonderabgabe zur Finanzierung des Staates dar, die in der geplanten Form genauso unzulässig ist, wie die gescheiterte Gasumlage. Die Autorin des Rechtsgutachtens warnt zudem davor, dass der PPA-Markt in Deutschland zum Erliegen kommt, wenn fiktive aber nicht tatsächlich realisierte Gewinne abgeschöpft werden. Dies würde wiederum zu einer Marktverzerrung führen, die von der Notfallverordnung der Europäischen Kommission nicht gedeckt ist. Denn laut dieser dürfen nur tatsächlich realisierte Erträge für den Verkauf und die Lieferung von Strom abgeschöpft werden, aber keine fingierten Erlöse.

Diskriminierungen im Gesetz

Außerdem arbeitet Anna von Bremen mehrere Diskriminierungen durch die Erlösabschöpfung heraus. Dazu gehören nicht nur die verschiedenen Erlösobergrenzen für die einzelnen Technologien, sondern auch die verschiedenen Sicherheitszuschläge für die unterschiedlichen Vermarktungsformen. Hier sind Anlagenbetreiber, die ihren Strom am Spotmarkt verkaufen, besser gestellt, als diejenigen, die die tatsächlichen Erlöse angeben. Auch Betreiber, die ihren Strom an den Terminmärkten verkaufen, seien benachteiligt.

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Investitionen ausgerechnet in Ökostromanlagen abwürgen

Wie der BSW Solar warnt auch von Bremen vor fatalen Investitionssignalen in die Branchen der erneuerbaren Energien durch die Erlösabschöpfung. Schon die in der EU-Vorlage vorgegebenen 180 Euro pro Megawattstunde führen nachweislich zu einem Investitionsrückgang, was bei einer Absenkung der Grenze noch verstärkt würde. Zumal ohnehin die Preise für die Solaranlagen genauso wie die Finanzierungskosten in den vergangenen Monaten aus verschiedenen Gründen gestiegen sind. Das gesamte Rechtsgutachten finden Sie auf der Internetseite des BSW Solar. (su)

Zum Weiterlesen:

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