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Bern beschließt Steuer- und Genehmigungserleichterung für Solaranlagen

Der Schweizer Bundesrat will, dass Hauseigentümer die Investitionen in Photovoltaikanlagen in Zukunft steuerlich geltend machen können. Dazu hat die Regierung in Bern das Bundessteuergesetz und das Steuerharmonisierungsgesetz entsprechend geändert. Denn bisher konnten in allen Kantonen mit Ausnahme von Luzern nur Eigentümer von Bestandsgebäude die Solaranlage von der Einkommenssteuer absetzen. Dabei galten in den verschiedenen Kantonen sogar unterschiedliche Grenzen, ab wann ein Haus zu einem Bestandsgebäude wird. In der Regel galten hier fünf Jahre.

Anlagen auf Neubauten von der Steuer absetzen

Mit der Gesetzesänderung soll diese Regelung auch auf Neubauten ausgeweitet werden, so dass eine Abgrenzung nicht mehr notwendig wird. Der Bundesrat will mit der neuen Regelung eine Benachteiligung beseitigen. Außerdem werden dann Hauseigentümer nicht mehr erst jahrelang warten, bis sie sich eine Solaranlage anschaffen, sondern können dies von vorn herein gleich mit einplanen. Dadurch erwartet der Bundesrat einen schnelleren Ausbau der Photovoltaik. Die Regierung geht von Steuermindereinnahmen zwischen 32 und 40 Millionen Franken aus.

Solarfassaden sollen genehmigungsfrei werden

Außerdem will der Bundesrat noch das Raumplanungsgesetz ändern. In Zukunft sollen alle Photovoltaikanlagen genehmigungsfrei sein, wenn sie in sogenannten Bau- und Landwirtschaftszonen installiert werden. Das soll auch für Fassaden gelten. Bisher sind nur Dachanlagen genehmigungsfrei. Damit bedürfen nur noch Freiflächenanlagen einer speziellen Baugenehmigung. Alle anderen Anlagen müssen dann den Behörden nur noch gemeldet werden. Voraussetzung ist, dass die Solaranalgen genügend angepasst sind, wie es der Bundesrat formuliert. Er kann festlegen, unter welchen Voraussetzungen dies gegeben ist. Außerdem können die Kantone Schutzzonen vorsehen, in denen weiterhin eine Baubewilligung notwendig ist – etwa wenn historische Ortsbilder, Kultur- oder Naturdenkmäler betroffen sind.

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Vernehmlassung bis 23. Mai

Die beiden Regelungen sind – gemeinsam mit vereinfachten Planungsregelungen für Wind- und Wasserkraftwerke – derzeit in der Vernehmlassung. Das heißt, alle interessierten Verbände, Parteien, Organisationen und Bürger können sich dazu äußern. Die Vernehmlassung läuft noch bis zum 23. Mai 2022. Danach wird die Gesetzesvorlage in das Parlament gegeben. (su)

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