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Green Planet Energy: Bundesregierung muss Kriterien für grünen Wasserstoff setzen

Die Vorgaben der Kommission gelten vorerst für den Einsatz von Wasserstoff als Kraftstoff im Verkehrssektor und sollten später auch auf andere Anwendungen ausgeweitet werden. In den Kriterien des Delegierten Rechtsakt ist die Wasserstoffproduktion aber noch zu stark an die Stromerzeugung einzelner Ökostromanlagen gekoppelt, statt an das Ökostromangebot im Gesamtsystem. Insbesondere in der anstehenden Konsultation sollte die Kommission deshalb den systemischen Ansatz nachschärfen und den Klimaschutz nicht den Forderungen der Industrie nach laxen Standards opfern.

Standorte der Elektrolyseure entscheidet

Auch die Bundesregierung muss nun handeln: Sie muss den Delegierten Rechtsakt zeitnah im deutschen Recht umsetzen und einen klaren Rahmen mit einheitlichen Standards für die Produktion von Grünem Wasserstoff beschließen. „Nur mit erneuerbaren Energien hergestellter Wasserstoff ist grün und hilft beim Klimaschutz. So wird sichergestellt, dass durch den Einsatz der Elektrolyseure nicht die Stromerzeugung aus konventionellen Kraftwerken verstetigt oder gesteigert wird und damit die CO2-Emissionen deutlich steigen“, betont Carolin Dähling, stellvertretende Leiterin Politik und Kommunikation bei Green Planet Energy.

Dabei sollte sie die vorhandenen Spielräume des Rechtsaktes nutzen, um die Wasserstoffproduktion im Sinne unseres gesamten Energiesystems anzureizen, fordert Dähling. Gebraucht werden nämlich nicht nur große Elektrolyseure, sondern auch kleinere Anlagen, die regionale Ökostrommengen energiewendedienlich nutzen und Abnehmer vor Ort mit Grünem Wasserstoff, Wärme und Sauerstoff versorgen.

13,7 Terawattstunden grüner Wasserstoff pro Jahr

In Summe könnten kleine Elektrolyseure deutschlandweit bis zu 13,7 Terawattstunden grünen Wasserstoff pro Jahr produzieren. „Das ist rund die Hälfte der von der Bundesregierung für das Jahr 2030 geplanten heimischen Produktionsmengen von grünem Wasserstoff. Dafür muss Berlin nun unter anderem konkrete Anforderungen an die Standorte der Elektrolyseure formulieren“, sagt Dähling. (nhp)

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