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Kärnten: Bis zu 70 Prozent Förderung einer Solaranlage möglich

Die Hauseigentümer und Bauherren in Kärnten können seit Jahresbeginn eine üppige Förderung bekommen, wenn sie eine Solaranlage installieren. Denn das Land hat ein Impulsprogramm für neu installierte Photovoltaikanlagen geschaffen. Die neue Photovoltaikförderung sei ein wichtiger Teil der neuen Richtlinien und Programme zur Kärntner Wohnbauförderung, betont Gaby Schanig, Wohnbaureferentin des Landes. „Mit dem neuen Förderangebot können sich Kärntnerinnen und Kärntner bis zu 70 Prozent der Errichtungskosten für eine Photovoltaikanlage zurückholen“, erklärt sie.

Förderung auf zehn Kilowatt begrenzt

Eine zentrale Voraussetzung ist, dass die Anlage im Netzparallelbetrieb läuft. Außerdem werden nur Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern gefördert. Deshalb ist die Unterstützung auch auf Anlagen mit einer Leistung von zehn Kilowatt begrenzt. Für jedes Gebäude kann nur ein Antrag gestellt werden. Für ein Gebäude mit zwei Wohnungen kann jeweils ein Förderantrag für jede dieser Einheiten gestellt werden.

Einmalzuschuss aus Klagenfurt

Dafür gibt es einen Einmalzuschuss von 35 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 480 Euro pro Kilowatt installierter Leistung. Damit bekommt der Hauseigentümer oder Bauherr maximal 4.800 Euro für die Solaranlage in Form einer Förderung nach Fertigstellung des Generators. Die Förderung wird zudem nur im Anschluss an die Bundesförderung gezahlt. Entsprechend muss der Antragsteller eine Zusicherung und die Auszahlung der Fördersumme durch den Bund nachweisen.

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7.300 Euro für zehn Kilowatt sind möglich

Die Bundesförderung liegt bei der maximalen Anlagengröße von zehn Kilowatt bei 2.500 Euro. Zusammen mit der maximalen Landesförderung ergibt sich eine Gesamtunterstützung von 7.300 Euro. Kärnten deckelt allerdings den Zuschuss für beide Teile, also die Summe aus Bundes- und Landesförderung, auf 70 Prozent der tatsächlichen Gesamtkosten für die Anlage.

Anträge nimmt das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 noch bis zum 31. Dezember 2023 entgegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung. Dort finden Sie unter Downloads auch die entsprechende Richtlinie und ein Formular zur Antragstellung. (su)

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