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Solarpaket: Nutzung von Freiflächen verbessern

Im Bereich der Freiflächenanlagen wird es ebenfalls Verbesserungen geben. So sollen in Zukunft auch Solarparks mit einer Leistung von bis zu 50 Megawatt an Ausschreibungen teilnehmen können. Bisher liegt die Obergrenze bei 20 Megawatt. Zudem sollen landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten leichter genutzt werden können. Denn der Bau von Solaranlagen auf diesen Flächen soll grundsätzlich erlaubt sein. Die Bundesländer können dies nur noch bis zu einem bestimmten Grad einschränken, der die Zielerreichung beim Ausbau der Photovoltaik nicht gefährdet. Die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Solarstromerzeugung wird allerdings auf ein Maximum von 80 Gigawatt bis 2030 beschränkt. Dies entspreche etwa 0,5 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland, wie der BSW Solar mitteilt.

Auktionen für besondere Solaranlagen

Um auch andere Flächen effizienter zu nutzen, wird ein eigenes Auktionssegment mit einem eigenen Höchstwert für besondere Solaranlagen eingeführt. Darunter fallen Agri-PV-, Floating- und Mooranlagen sowie solare Parkplatzüberdachungen. Dies wird ein Untersegment der regulären Ausschreibungen für Solarparks sein. Damit sollen die Mehrkosten abgebildet werden, die solche aufwändigeren Konstruktionen mit sich bringen.

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Netzanschluss von Solarparks bliebt aufwändig

Dass nicht alle Regelungen die Verhandlungen um das Solarpaket überstanden haben, zeigt sich beim Netzanschluss. So sollte ursprünglich eine Duldungspflicht beim Verlegen der Anschlusskabel von Solaranlagen im Boden von Nachbargrundstücken festgeschrieben werden. Diese gilt jetzt nur noch für Grundstücke, die im Eigentum der öffentlichen Hand sind. Privateigentümer können weiterhin die Verlegung der Kabel behindern. „Vermutlich auf Druck der Agrarlobby wurde hier zu kurz gesprungen“, kritisiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. „Eine große Option zur Beschleunigung und Kostensenkung bei Solarparks bleibt ungenutzt.“ Denn die aufwändigen Verhandlung mit häufig verschiedenen Flächeneigentümern führt durchschnittlich zu einer Verlängerung der Planungsphase um sechs Monate und zu oft überhöhten Preisen bei der Netzanbindung.

Solarparks: Ist der Turbo im BauGB gezündet?

Kleine Anlagen schneller anschließen

Für kleinere Anlagen wird hingegen der Netzanschluss einfacher. So können in Zukunft Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt einfach ans Netz angeschlossen werden, wenn der Netzbetreiber innerhalb von vier Wochen den Antrag auf einen Netzanschluss nicht beantwortet. Bisher galt diese Regelung nur für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10,8 Kilowatt. „Die bislang unverhältnismäßig strengen Regelungen beim Netzzugang gewerblicher PV-Systeme sollen darüber hinaus in mittleren Leistungsklassen vereinfacht werden – unter anderem auch die Erhöhung des Schwellenwertes zur Anlagenzertifizierung“, erklärt Carsten Körnig.

Zertifizierung vereinfacht

So brauchen in Zukunft nur noch Anlagen mit einer Leistung von mehr als 500 Kilowatt ein Zertifikat, bevor sie ans Netz gehen könnten. Bisher lag die Grenze bei 135 Kilowatt. Voraussetzung ist aber, dass die tatsächliche Einspeiseleistung 270 Kilowatt nicht überschreitet. Damit wird diese Regelung vor allem für Eigenverbrauchsanlagen relevant.

Mehr Intelligenz für Module und Netze

Vorteile der Speicher voll nutzen

Auch der Betrieb von größeren Gewerbe- und Netzspeichern soll verbessert werden. So wird das sogenannte Ausschließlichkeitsprinzip neu geregelt. Das bedeutet, dass nur Speicher, die Strom aus erneuerbaren Energien zwischenlagern, eine EEG-Vergütung bekommen kann. Netzdienstleistungen sind damit ausgeschlossen. Dies soll sich ändern. Denn Ziel der Neuregelung sei es, eine flexible Betriebsweise von Stromspeichern und die Nutzung mehrerer Vorteile der Speicher gleichzeitig – sogenannten multi-use – zu ermöglichen, ohne von dem Grundsatz abzuweichen, dass nur Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen förderfähig ist.

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Speicher flexibler betreiben

Speichern soll es dadurch ermöglicht werden, sowohl die fluktuierende Erzeugung von Ökostromanlagen zwischenzuspeichern als auch einen Beitrag zum Stromsystem zu leisten, indem sie Netzstrom zwischenspeichern können. „Es ist wichtig und richtig, dass Speicher flexibler betrieben werden können. Dabei ist nun zentral, dass die Bundesnetzagentur in enger Zusammenarbeit mit der Branche die notwendigen Festlegungen trifft“, erklärt dazu Carsten Körnig. (su)

Welche Neuregelungen für kleine und große Dachanlagen vorgesehen sind, lesen Sie im ersten Teil unserer Serie.