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Schweiz führt Solarvergütung zu Marktpreisen ein

In der Schweiz haben die Verteilnetzbetreiber in Zukunft die Möglichkeit, Solarstrom nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung zu vergüten. Damit würden Anlagenbetreiber dann mehr Vergütung bekommen, wenn sie ihren Strom dann ins Netz einspeisen, wenn die Preise an der Börse hoch sind. Dies schaffe Anreize, Solarstrom dann ins Netz einzuspeisen, wenn er tatsächlich gebraucht wird, lautet die Einschätzung der Branchenexperten von Swissolar. Bei niedrigen Strompreisen könne der Strom stattdessen im Quartier verkauft oder in Batterien gespeichert werden.

Eine neue Option der Vergütung

Das neue Vergütungsmodell wurde vom Schweizer Bundesrat bereits gebilligt und kann am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Dabei ist eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen. Das Parlament hatte die Änderung bereits im Herbst 2025 beschlossen. Die neue Vergütungsvariante ist aber nur eine Option. Denn die Verteilnetzbetreiber können auch höhere Vergütungen bezahlen. Swissolar geht davon aus, dass viele Netzbetreiber von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.

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Minimalvergütung bleibt erhalten

Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 150 Kilowatt bekommen zusätzlich einen Investitionsschutz in Form einer Minimalvergütungsprämie. Diese ist die Differenz zwischen vierteljährlichem Referenzmarktpreis und der Minimalvergütung pro eingespeister Kilowattstunde. Die Prämie greift dann, wenn der Referenzmarktpreis im Durchschnitt unter der gesetzlich festgelegten Minimalvergütung liegt. Sie wird rückwirkend ausgezahlt. Mit diesem Modell profitieren Produzenten insbesondere dann, wenn sie bei negativen Strompreisen nicht ins Netz einspeisen, sind aber gleichzeitig dank der Minimalvergütung im Mittel vor negativen Preisen geschützt.

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Neues Geschäftsmodell für Speicher

Die neue Vergütungsoption macht Batteriespeicher – auch mit mehr Volumen – vorwiegend für Anlagenbetreiber mit geringem Eigenverbrauch attraktiver. Denn sie würden ohne Speicher signifikant weniger Vergütung bekommen, weil sie stärker den niedrigen Strommarktpreisen an sonnigen Tagen ausgesetzt wären. Gleichzeitig ist es ein Geschäftsmodell zur Amortisation von zusätzlicher Speicherkapazität – sowohl beim Neubau als auch bei der Nachrüstung bestehender Anlagen.

Lokaler Eigenverbrauch wird attraktiver

Die Änderung der Vergütung macht aber auch den gemeinsamen Verbrauch von Solarstrom vor Ort attraktiver. Modelle wie der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder lokale Elektrizitätsgemeinschaften bieten zusätzliche Möglichkeiten, nicht in die niedrigen Strompreise an der Börse zu rutschen. Dabei wird Solarstrom innerhalb eines Quartiers lokal genutzt und verkauft, statt ihn über den Netzbetreiber auf dem Strommarkt zu verkaufen. Das erhöht den Eigenverbrauch und entlastet gleichzeitig die Stromnetze.

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Passende Voraussetzungen schaffen

Damit Anlagenbetreiber das neue Vergütungsmodell optimal nutzen können, ist aber ein einfacher Zugang zu den relevanten Marktdaten dringend notwendig. Swissolar fordert deshalb vom Bundesamt für Energie (BFE), dass die Day-Ahead-Strompreise für den Schweizer Markt im BFE-Dashboard öffentlich dargestellt werden. Zudem muss eine frei zugängliche Datenschnittstelle (API) für den automatischen Abruf der Preise geschaffen werden. Diese Daten ermöglichen es Energiemanagementsystemen, Batteriespeicher und Verbrauch intelligent zu steuern, damit Solarstrom bei tiefen Preisen lokal genutzt oder gespeichert werden kann. (su)